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Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Betreuungsbedarf🤝


Das neue Gesetz der „Subjektfinanzierung“ soll die Wahlfreiheit für diese Menschen erhöhen und ein selbstbestimmtes Leben fördern. „Dieser Paradigmenwechsel bringt grosse Veränderungen für Institutionen wie die Wohnheime im Seefeld in Zürich mit sich“, erzählt Herr Ch. J. Maurer im jährlichen Austausch mit unserer Kundenberaterin.

Die Behörden bezahlen die Betreuungsgelder zukünftig nicht mehr an die Institutionen, sondern direkt an Betroffene. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Beeinträchtigungen künftig Betreuungsgutscheine bekommen und selbst entscheiden können, wie sie diese einsetzen. Dies soll die Wahlfreiheit erhöhen und ein selbstbestimmtes Leben dieser Menschen fördern.

Die WHIS bieten an vier Standorten Wohn-, Tagesstruktur- und Arbeitsplätze für über 80 Menschen mit Beeinträchtigungen im Zürcher Seefeld. Ab 2024 kommen mit neuen Arbeits- und Atelierplätzen für extern wohnende Klientinnen und Klienten sowie einem inklusiven Kulturcafé in der Hornbachbachsiedlung weitere Angebote dazu.

Wir freuen uns, wenn wir auch im Rahmen dieser bevorstehenden Veränderungen den WHIS weiterhin gezielte personelle Unterstützung bieten können.

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