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ALLES, WAS SIE ÜBER SPITEX WISSEN MÖCHTEN: IHR SPITEX-RATGEBER


Das Wichtigste über Spitex finden Sie in unserem PHS-Spitex-Ratgeber. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Allgemeine Infos zu Spitex und PHS

Was bedeutet Spitex? Spitex bedeutet spitalexterne Pflege, also Pflege, die ausserhalb des Spitals erbracht wird, meistens zuhause beim Patienten. Man unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Spitex-Organisationen: Bei öffentlichen Spitex-Organisationen ist in der Regel die Wohngemeinde Träger, bei privaten Spitex-Organisationen sind es private Trägerschaften.

Wer hat Anrecht auf Spitex-Leistungen? Jede Person hat Anrecht auf Pflegeleistungen durch eine Spitex-Organisation, wenn der Bedarf der Leistungen durch eine anerkannte Organisation ausgewiesen ist und ein Arzt die Spitex-Leistungen verordnet.

Die ärztlich verordneten Leistungen müssen in der Regel durch die Krankenversicherer vergütet werden. Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung werden von einer entsprechenden Zusatzversicherung anteilig übernommen, ein Restbetrag muss vom Klienten selbst übernommen werden.

Die Tarife für pflegerische Leistungen sind schweizweit festgelegt und müssen von allen Organisationen eingehalten werden. Die Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung sind je nach Anbieter unterschiedlich, meist werden auch Zuschläge für die Wegzeit und Fahrspesen verrechnet.

Welche Leistungen sind die Richtigen für mich? Jede Person kann sich eigenständig für eine öffentliche oder eine private Spitex-Organsation entscheiden. Damit die Pflegeleistungen über die Krankenversicherung abgerechnet werden können, braucht die öffentliche wie auch die private Spitex-Organisation eine kantonale Zulassung und eine Abrechnungsnummer der Krankenversicherung (ZSR-Nummer). Die öffentlichen und die privaten Spitex-Organisationen garantieren damit, dass die ärztlich verordneten Pflegeleistungen nur durch Personal mit einer Pflegeausbildung erbracht werden.

Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung können auch von Organisationen ohne Spitex-Zulassung und ZSR-Nummer erbracht werden. Die Tarifgestaltung ist zudem frei. Diese Leistungen werden häufig von Mitarbeitenden ohne Pflegeausbildung erbracht. Private Spitex-Organisationen mit Zulassung erbringen Pflegeleistungen und Hauswirtschaft sowie Betreuung oftmals aus einer Hand – mit dem Vorteil, dass nur eine Person oder ein Team diesen Auftrag übernimmt und über eine anerkannte Pflegeausbildung verfügt. Private Spitex-Organisationen bieten ihre Dienstleistungen auch während Wochenenden und in der Nacht an.

Leistungen und Kostenübernahme

Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen? Die Krankenversicherung bezahlt in der Regel 60 bis 90 Stunden pro Quartal für Pflegeleistungen, welche vom Arzt verordnet wurden. Diese Pflegeleistungen können von privaten oder öffentlichen/gemeindeeigenen Spitex-Organisationen erbracht werden. Wichtig ist, dass die Spitex-Organisation über eine kantonale Spitex-Bewilligung verfügt und somit von der Krankenversicherung anerkannt ist. Die krankenversicherungspflichtigen Pflegeleistungen sind bei privaten und öffentlichen Spitex-Organisationen gleich teuer.

Patienten bezahlen in beiden Fällen einen «Patientenbeitrag», der je nach Kanton unterschiedlich hoch ist, aber maximal CHF 15.95 pro Tag beträgt (Kanton Zürich: CHF 7.65 pro Tag). Zusätzlich leisten Kanton oder Gemeinde einen Beitrag an die nicht gedeckten Restkosten der Pflegeleistungen. Dieser Beitrag ist je nach Kanton unterschiedlich hoch.

Spitex-Pflegeleistungen werden auch als «Akut- und Übergangspflege» bezeichnet. Dies ist der Fall, wenn unter bestimmten Kriterien ein Spitalarzt die Spitex-Leistungen im Anschluss an einen Spitalaufenthalt und für maximal 14 Tage direkt verordnet.

Für die Patientin oder den Patienten ergeben sich bezüglich erbrachter Pflegeleistungen kein Unterschied – nur, dass er während dieser Zeit keinen Patientenbeitrag leisten muss. Wichtig ist jedoch die unterschiedliche Finanzierungsaufteilung zwischen Kanton und Krankenversicherung während dieser 14 Tage.

Inwiefern sind Hauswirtschaftleistungen gedeckt? Krankenversicherungen bezahlen in der Regel eine (kleine) Anzahl Stunden im Rahmen eines Jahreskontigents aus der Zusatzversicherung. Der versicherte Stundenumfang ist bei der Krankenversicherung zu erfragen. Alle darüber hinaus gehenden Dienstleistungen muss der Patient selbst bezahlen. Je nach Kanton und Gemeinde werden die Hauswirtschaftsleistungen bei öffentlichen Spitex-Organisationen subventioniert (meist nach Einkommen). Hingegen wird meist ein eher enger Rahmen als «notwendige» Leistung definiert.

Mehr Informationen zur Pflegefinanzierung erhalten Sie in der Broschüre zur Pflegefinanzierung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Was tun bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung?


Wenden Sie sich in solchen Fällen umgehend an folgende Kontakte: Liste Notrufnummern

Haben Sie weitere Fragen?


Wir sind jederzeit für Sie da:
058 204 70 70info@phsag.ch

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