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Mein Kind ist krank – wer hilft schnell weiter?


Unsere Dienstleistung der Kinderbetreuung steht zur Verfügung, wenn berufstätige Eltern aufgrund unaufschiebbarer Verpflichtungen ihre Kinder nicht selber betreuen können.

Wenn Kinder wegen Krankheit nicht in die Kindertagesstätte, in den Kindergarten oder in die Schule können und keine Betreuung aus dem privaten Umfeld verfügbar ist, stehen wir in kürzester Zeit zur Stelle. Auch am Vorabend können für den kommenden Tag unkompliziert Kinderbetreuungsaufträge ab vier Stunden erteilt werden.

Verschiedene Krankenversicherer decken diese Leistung über Zusatzversicherungen ab. Eine Kinderbetreuung kann aber auch von den Eltern als Selbstzahler direkt bestellt werden.

Auch nach einer Geburt kann der Einsatz einer Pflegemitarbeiterin der PHS eine echte Entlastung darstellen – zum Bespiel durch einen Betreuung in der Nacht, damit die Eltern wieder einmal durchschlafen können.

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058 204 70 70, info@phsag.ch

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